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Kartoffeln
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kartoffelmanufaktur Pahmeyer GmbH & Co. KG, Werther (Westf.)

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und einem Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer, ein direkter Vertragsschluss mit Verbrauchern durch uns erfolgt nicht.

1. Allgemeines, Definitionen

1.1 Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist der Verkauf von Kartoffeln und Kartoffelprodukten.

1.2 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebot, Annahme

2.1 Wir sind an unsere Angebote 4 Tage ab Zugang beim Unternehmer diesem gegenüber daran gebunden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Produktpreis nicht enthalten. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, die unsere Preislisten, Prospekte u.a. Drucksachen enthalten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.3 Sämtliche Rechte, namentlich insbesondere das Urheberrecht und Designrecht an allen zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Kataloge, Rezepte, Serviervorschläge, Verpackungen und Muster liegt bei der Kartoffelmanufaktur Pahmeyer GmbH & Co. KG. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich gemacht werden.

2.4 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Tagen ab Eingangsdatum bei uns anzunehmen. Die Annahme wird in der Regel durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklärt. Sie kann aber auch schriftlich gegenüber dem Unternehmer erklärt werden.

2.5 Der Unternehmer wird im Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung von uns unverzüglich informiert.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

3.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.

3.3 Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Unternehmer ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

3.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 (Eigentumsvorbehalt) und Ziffer 4 (Rücktritt) dieser Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware vom Unternehmer heraus zu verlangen.

3.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erstellt der Unternehmer uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung seiner eigenen Forderungen gegenüber seinen Kunden. Diese Aufstellung enthält alle Auskünfte, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendig sind.

3.6 Jegliche Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit einem nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenstand oder Sache, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu dem sonstigen verarbeiteten Gegenstand / der hergestellten Sache. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verbunden oder vermischt ist.

4. Rücktritt

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften insoweit, wie sie nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abbedungen sind.

5. Kaufpreiszahlung

5.1 Als Zahlungswährung gilt der EURO (€) als vereinbart. Der angebotene Kaufpreis ist gemäß Ziffer 2 bindend. Der Kaufpreis gilt „frei Laderampe“ am Anlieferungsort. Im Produktpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.

5.2 Der Unternehmer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Unternehmer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung (Ware) in Verzug.

5.3 Die Geldschuld ist während des Verzugs in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5.4 Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Wegen unerheblicher Mängel kann der Unternehmer Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teils zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.

5.5 Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Gefahrübergang

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten natürlichen oder juristischen Person auf den Käufer über.

6.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

6.3 Teillieferungen sind zulässig, wenn und soweit diese zumutbar.

7. Gewährleistung

7.1 Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

7.2 Der Unternehmer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, d. h. innerhalb von 2 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zeigt sich später ein bei Auslieferung nicht erkennbarer Mangel, so gilt die Rügefrist und das Erfordernis der schriftlichen Geltendmachung auch in Anbetracht dieses Mangels. Die Frist beginnt dann mit der Erkennbarkeit des Mangels, spätestens dessen Entdeckung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.3 Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Unternehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7.4 Die aufgrund der erfolgten Ersatzlieferung einbehaltene mangelhafte Ware geht mit Eingang der Ersatzlieferung beim Unternehmer in unser Eigentum über.

7.5 Nur unsere Produktbeschreibung gilt als vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7.6 Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch uns nicht.

8. Haftungsbeschränkungen

8.1 Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.2 Die Höhe der Haftung für Schäden nach Ziff. 8.1 ist auf die Höhe des gelieferten Warenwertes, d.h. unserem Verkaufspreis, begrenzt.

8.3 Die Höhe der Haftung für Verzugsschaden ist auf 0,5 % unseres Verkaufspreises für jede volle Woche, in welchem der Verzug anhält, begrenzt. Die Gesamtsumme ist dabei für einen Verzugsschaden auf 5 % des Gesamtwarenwertes begrenzt.

8.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn uns vorsätzliche Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Unternehmers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch Ihren Vertragspartner, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu 8.1 – 8.3 besteht, haftet Ihr Vertragspartner ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden.

Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie vertrauen und auch vertrauen dürfen, weil sie den Vertrag prägen, insbesondere der Anspruch auf Übergabe und Übereignung der von Ihnen gekauften Ware.

8.5 Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausnahme des UN – Kaufrechts (CISG).

9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden.

9.3 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist der Geschäftssitz der Kartoffelmanufaktur Pahmeyer GmbH & Co. KG. Dasselbe gilt, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll im Einvernehmen der Parteien dann durch eine Regelung ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

Stand: 28.06.2017

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